Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Goldstück Personaldienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Goldstück Personaldienstleistungen (im Folgenden AN) und ihren Kunden (im Folgenden AG) im Bereich der Personalvermittlung.

2. Leistungen

Die AN vermittelt qualifizierte Arbeitskräfte an Unternehmen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiter*innen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen der AN und dem AG.

3. Vermittlungstätigkeit

Die AN übernimmt im Ermessen alle zur Suche nach geeigneten Kandidat*innen notwendigen Maßnahmen (optional)Erstellen der Kandidat*innenprofile

  • Recherche im eigenen Kandidat*innennetzwerk
  • Schaltung der Stellenanzeige auf geeigneten Portalen
  • Active Sourcing in sozialen Netzwerken
  • Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Vorauswahl
  • Führen von Vorstellungsgesprächen
  • Gegebenenfalls Einholen von Referenzen
  • Vereinbarung der Vorstellungsgespräche mit dem AG
  • Begleitung des gesamten Prozesses

4. Vermittlungshonorar

Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem AG und den von der AN vorgeschlagenen Kandidat*innen zustande, wird  ein Vermittlungshonorar fällig.
Dieses beträgt zwischen 20 und 25% des zukünftigen Jahres-Brutto der Kandidat*innen (wird gesondert schriftlich vereinbart) einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen, Direktversicherung, vermögenswirksamer Leistungen sowie geldwerten Vorteile einer Dienstwagennutzung.

Grundlage für die Berechnung ist der mit dem AG abgeschossene Anstellungsvertrag einschließlich etwaiger Nebenvereinbarungen. Wird ein Nachweis über das Brutto-Jahresgehalt auch auf schriftliche Anforderung nicht innerhalb von zwei Wochen erbracht, so ist die AN berechtigt, nach billigem Ermessen ein für die Qualifikation der Bewerber*innen marktübliches Brutto-Jahreseinkommen zugrunde zu legen.

Der AG verpflichtet sich, die AN unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn die Kandidat*innen sich unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim AG bereits beworben haben.

Ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Vermittlungshonorars besteht zudem auch in den folgenden Fällen: 

1. Wenn der Anstellungsvertrag vor Antritt oder während der ersten 4 Wochen der Probezeit seitens der Kandidat*innen gelöst wird. Hier wird allerdings dem AG eine Neubesetzung durch die AN gewährleistet, damit keine Folgekosten entstehen. Ist dies nicht möglich, so zahlt die AN dem AG das Honorar zurück, wenn der Rücktritt vor oder während der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses stattgefunden hat.
2. Wenn der AG oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen die vorgeschlagenen Kandidat*innen innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Vorstellungsgespräch anwirbt und/oder anstellt.

5. Anzeigenschaltung und sonstige Leistungen

Der Entwurf von Stellenanzeigen durch die AN im Rahmen der Personalvermittlung ist kostenfrei.
Die Anzeigenschaltung erfolgt in den nach dem Ermessen der AN geeigneten Medien.
Die Durchführung von Vorstellungsgesprächen mit Kandidat*innen zur Vermittlung wird abgesprochen und schriftlich vereinbart.
Sonstige Beratungskosten (nur nach Absprache) werden pro angefangene halbe Stunde à 50 EUR abgerechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Das Vermittlungshonorar wird mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen dem AG und den Kandidat*innen in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

7. Haftung

Die AN haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der vermittelten Arbeitskräfte entstehen. Jegliche Haftung der AN ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Datenschutz

Die AN verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Personalvermittlung zu verwenden. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG oder der betroffenen Person.

9. Vertraulichkeit

Alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der AN und dem AG ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

10. Schlussbestimmungen


Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.















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